PLATZORDNUNG des Sportfreunde Asbachtal 2011 e.V.

Die Sportanlage des Sportfreunde Asbachtal 2011 e.V. ist in den Jahren 2011/2012 mit einem hohen finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand und des Vereins umgestaltet worden. Damit die Anlage allen Nutzern für viele Jahre erhalten bleiben kann, sind von den Nutzern und Besuchern der Anlage einige Regeln zu befolgen, die der Verein in dieser Platzordnung festgeschrieben hat.


Allgemeines
Das Betreten und die Nutzung der Sportplatzanlage ist ohne Genehmigung des Vereins und ohne Aufsicht durch vom Verein autorisiertes Personal nicht gestattet. Im Rahmen der Nutzung der Kunstrasenfläche sind ausschließlich Ball-, Turn- und Laufspiele auf der Sportanlage zugelassen. Andere sportliche Aktivitäten (wie z.B. Kugelstoßen, Hammer-, Diskus- und Speerwerfen) sind untersagt.

Alle Platznutzer, Spieler, Vereinsmitglieder und Gäste sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen bzw. dem Vereinsvorstand anzuzeigen.

Jeder Sportler, jede Sportlerin soll darauf achten, dass die Kosten für den Betrieb und die Pflege der Sportanlage niedrig gehalten werden kann.

Zuwiderhandlungen, die die Sportanlage beschädigen oder den Unterhalt dieser finanziell unnötig in die Höhe treiben, werden mit angemessenen Maßnahmen des Vereins geahndet.

Der Vorstand sowie deren Beauftragte sind nach BGB § 26 berechtigt, die Einhaltung dieser Platzordnung zu überprüfen. Hierzu können sie das uneingeschränkte Hausrecht für den Sportfreunde Asbachtal 2011 e.V. ausüben.

Das Sportgelände darf während des Trainingsbetriebes nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.

Mit dem Betreten der Sportanlage erkennen Benutzer und Gäste die Bestimmung dieser Platzordnung an.

Die Nutzung der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Vereins oder den vom Verein autorisierten Personen ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung führen zum sofortigen Platzverweis und können zu einem generellen Hausverbot und zur Anzeige führen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Allgemeine Regeln für die gesamte Platzanlage
Auf der gesamten Platzanlage herrscht Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den entsprechend ausgewiesenen Flächen im Außenbereich vor dem Vereinheim erlaubt.

Fahrräder sind vor dem Eingangstor abzustellen.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Das Besteigen, überklettern und vorsätzliche Beschießen der Zaunanlage, Werbebanden und Ballfanggitter ist untersagt.

Es ist darauf zu achten, dass auf der gesamten Platzanlage eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit die Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.

Die Flutlichtanlage wird ausschließlich durch autorisierte Personen ein- bzw. ausgeschaltet. Die Verantwortlichen für die Flutlichtanlage tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird.

Die Tore, Eckfahnen und sonstige für das Spiel notwendige Gegenstände sind nach dem Spielbetrieb an den dafür vorgesehenen Orten zu verwahren.

Das Anbringen und Unterstellen privater Gegenstände und Geräte ist nicht erlaubt. Für evtl. abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haftet der Verein nicht.

Wesentliche "Spielregeln" für die Nutzung des Kunstrasenplatzes
Das Betreten der Kunstrasenfläche ist nur mit entsprechenden Schuhwerk (Nocken- bzw. Noppenschuhe und Sportschuhe) gestattet. Straßenschuhe sowie Fußballschuhe mit Stahl- oder Aluminiumstollen, Schraubstollen und Schuhe mit hohen Noppen oder Spikes sind nicht gestattet.

Das Schuhwerk ist vor dem Betreten der Platzfläche zu reinigen.

Sämtliche Verschmutzungen des Kunstrasens sind uneingeschränkt zu unterlassen. Das Betreten der Spielflächen ist grundsätzlich den Spielern, Betreuern und den Schiedsrichtern gestattet.

Das Eintragen von Steinen, Holz, Glas, Papier, Plastik, etc. ist unbedingt zu unterlassen.

Das Trinken und Essen an und auf der Kunstrasenfläche ist verboten.

Kaugummis, Bonbons und ähnliche klebrige Genussmittel sind auf der gesamten Sportanlage verboten.

Das Schleifen von Gegenständen über den Boden ist untersagt.

Die Benutzung von Metallgegenständen auf der Kunstrasenfläche ist verboten.

Bänke und Stühle sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich auf der Pflasterfläche aufzustellen.

Hunde dürfen nicht auf das Spielfeld und sind auf der gesamten Platzanlage an der Leine zu halten.

Das Befahren der Platzfläche mit Fahrzeugen jeglicher Art (z.B. Fahrräder, motorisierte Fahrzeuge, Inlineskates, Skateboards usw.) ist verboten.

Es darf kein Feuer in der Nähe des Kunstrasens angezündet werden.

Die Benutzerordnung für die Umkleide-, Dusch- und Toilettenräume sowie des Vereinshauses
Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer selbst verantwortlich. Der Zutritt ist nur den Teilnehmern von Sportveranstaltungen gestattet.

Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern im Rahmen des organisierten Spielbetriebes zur Verfügung. Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch besenrein verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und
Fenster verschlossen sind.

Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten. Bei Verschmutzungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, werden die Reinigungskosten dem Verursacher auferlegt.

Die Einnahme von Alkohol in den Sanitärräumen ist nicht gestattet.

Der Verkaufraum (Küche) im Vereinshaus darf nur von Personen betreten werden, die vom Verein hierzu autorisiert wurden.

Parkplatz / Vorplatz
Der gesamte Parkplatz der Hans BERG Sportanlage ist Privatparkplatz. Der Sportfreunde Asbachtal 2011 e.V. kann auch hier uneingeschränktes Hausrecht ausüben.

Die Nutzung ist nur Nutzern und Besuchern der Anlage gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können vom Verein auf Kosten des Fahrzeuginhabers bzw. -halters abgeschleppt werden lassen.

Das Parken auf der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für jedweden Schaden, der durch den Betrieb der Sportanlage verursacht wird, haftet der Verein nicht.

Nutzungszelten / Bespielbarkeit
Die Sportanlage darf nur zu den vom Verein freigegebenen Zeiten genutzt werden. Der Platzverantwortliche entscheidet im Auftrag des Vorstands über die Bespielbarkeit und Benutzung der Einrichtungen des Sportplatzes. Bei Unklarheiten entscheidet der Vorstand nach BGB §26.

Zuschauer
Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen hinter den Barrieren, vor dem Vereinshaus und im Aufenthaltsraum des Vereinshauses aufhalten. Zuschauern ist es untersagt, das Kunstrasenfeld zu betreten.

Den Besuchern von Sportveranstaltungen ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können.

Das Mitbringen eigener Getränke oder sonstiger Lebensmittel ist nicht gestattet.

Organisation des Spielbetriebes auf der Platzanlage
Die Aufsicht und Entscheidung über die Benutzung der Sportanlage obliegen dem Vorstand des Vereins. Dieser kann sie per Beschluss an den Platzwart, den/die Geschäftsführerin oder eine andere autorisierte Person  delegieren. Die mit Verstößen gegen diese Ordnung verbundenen Kosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

Haftung
Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Benutzern aus der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Der Benutzer der Sportanlage hält den Verein von allen Haftungsansprüchen seiner Mitarbeiter, Mitglieder und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Benutzer und Zuschauer haften für die von ihnen zu vertretenden Schäden und Verschmutzungen gegenüber dem Verein. Ist der Verursacher eines Schadens oder einer Verschmutzung nicht bekannt, haftet der beim Eintritt des Schadens oder der Verschmutzung aufsichtführenden Person, ersatzweise die Abteilung.

Fundsachen
Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind beim Verein abzugeben. Sie werden maximal vier Wochen verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden diese an das Fundbüro der Gemeinde Reichshof übergeben.

Inkrafttreten/ Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist Reichshof-Brüchermühle. Gerichtsstand ist Waldbröl.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Platzordnung unwirksam sind, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausnahmen von dieser Benutzungsordnung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Vorstand oder einem Beauftragten bestätigt werden.

Die Platzordnung tritt am 1.August 2012 in Kraft.

Reichshof, den 01.08.2012
Der Vorstand